In Gebieten, in denen sich kein zentraler Schmutzwasserkanal befindet, muss häusliches Abwasser über dezentrale Entwässerungsanlagen von Grundstücken beseitigt werden. Dies geschieht mittels sogenannter Kleinkläranlagen, in denen das Abwasser vorgereinigt und anschließend dem Boden zur Versickerung zugeführt wird. In Ausnahmefällen können Grundstücke, die nicht dauerhaft bewohnt werden, wie Vereinsheime, Kleingartenlauben, Jagdhütten etc., durch abflusslose Sammelgruben entwässert werden. Hierbei handelt es sich um erdeingebaute, vollständig geschlossene Behälter, in denen das Abwasser bis zur Entleerung durch den AVM gesammelt wird.
Im Verbandsgebiet des Abwasserverbandes Matheide werden zurzeit rund 750 dieser dezentralen Anlagen zur Abwasserbeseitigung betrieben.
Bildquelle: Fa. MIDEWA – Bau und Wartung von Kleinkläranlagen
Hinsichtlich der Genehmigungs- und Kontrollbefugnis der dezentralen Anlagen bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten:
1. Kleinkläranlagen – Landkreis Celle
Für den Bau und Betrieb einer Kleinkläranlagen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigten Abwassers in das Grundwasser. Diese ist beim Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum – Abteilung Wasserwirtschaft/Bodenschutz zu beantragen.
Die nachstehend verlinkte Broschüre der Kommunalen Umwelt AktioN – U.A.N., Hannover „Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen“ beinhaltet umfangreiche Informationen rund um das Thema.
2. Abflusslose Sammelgruben – Abwasserverband Matheide
Der Bau und Betrieb (bzw. Weiterbetrieb) einer (bereits vorhandenen) abflusslosen Sammelgrube ist beim Abwasserverband Matheide anzuzeigen. Hierzu stellen wir Ihnen nachfolgend das entsprechende Formular sowie das Informationsblatt „Hinweise zum Bau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben“ zur Verfügung.
Formular: Anzeige einer abflusslosen Sammelgrube
Entleerung von dezentralen Anlagen
Für die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben ist ausschließlich der Abwasserverband Matheide oder von ihm beauftragte Dritte zuständig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt.
Merkblatt sachgerechte Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Schnitt einer SBR-Anlage
Das SBR-Verfahren ist das neuste Reinigungsverfahren im Bereich Kleinkläranlagen. Entgegen der meisten anderen Verfahren bei denen drei Reinigungsschritte benötigt werden (Vorklärung / biologische Reinigung / Nachklärung), werden bei dieser Technologie (Sequentiell beschickter Reaktor) der zweite und dritte Schritt in einem „Reaktor“ (einer Kammer / einem Behälter) zusammengefasst. Dadurch sind bei diesem System nur zwei anstatt drei Kammern nötig. Das separate Nachklärbecken entfällt.
1. Vorklärung – Hier trennen sich die Feststoffe im Abwasser von der Flüssigkeit, in dem sie auf den Boden absacken. Die Vorklärung dient außerdem als Puffer für eine bestimmt Menge Abwasser, die in Intervallen in den SBR-Reaktor befördert wird.
2. Aus der Vorklärung werden in computergesteuerten Intervallen bestimmt Abwassermengen in den SBR-Reaktor befördert. Hier beginnt nun die Reinigungsphase, in welcher das Abwasser durch Luftzufuhr umgewälzt wird und die Bakterien ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden.
3. Nach der Phase der Luftzufuhr folgt eine Absetzphase ohne Belüftung (Denitrifikation), in welcher sich das Abwasser trennt, in dem die Schlammstoffe im Reaktor nach unten sacken und so an der oberen Schicht das gereinigte Abwasser verbleibt.
4. Dieses gereinigte Abwasser wird nun abgezogen und einer Versickerung oder einem Vorfluter zugeführt. Der sogenannte Überschussschlamm, der sich am Boden des Reaktors sammelt wird zurück in die Vorklärung gepumpt. Danach beginnt ein neuer Zyklus.
