Recht und Abgaben

Recht und Abgaben

ACHTUNG!

Seit dem 01.01.2020 gilt die Satzung zur Änderung der „Satzung des Abwasserverbandes Matheide über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung“

Die aktuellen Abgabensätze erfahren Sie hier:

A B W A S S E R G E B Ü H R

Die Abwassergebühren berechnen sich nach § 12 Absatz 1 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung des Abwasserverbandes Matheide.

Die Abwassergebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser: für das Gebiet der Gemeinde Eschede, Gemeinde Faßberg, Samtgemeinde Flotwedel, Gemeinde Hambühren, Samtgemeinde Lachendorf, Gemeinde Südheide (Ortsteil Unterlüß), Gemeinde Wietze und Gemeinde Winsen (Aller)

2,40 Euro

zzgl. einer Grundgebühr je Grundstück von

5,50 Euro / Monat.

 

A B W A S S E R B E I T R A G

Der Beitragssatz ist in § 4 Absatz 5 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung des Abwasserverbandes Matheide festgeschrieben.

Der Beitragssatz beträgt für die Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet der Gemeinde Eschede, Gemeinde Faßberg, Samtgemeinde Flotwedel, Gemeinde Hambühren, Samtgemeinde Lachendorf, Gemeinde Südheide (Ortsteil Unterlüß), Gemeinde Wietze und Gemeinde Winsen (Aller)

4,68 Euro

je Quadratmeter Grundstücksfläche für das 1. Vollgeschoss. Der Abwasserbeitrag wird einmalig für das angeschlossene Grundstück erhoben.

Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Wolf unter der Telefonnummer: 05141 / 164590.

 

Hierzu noch ein wichtiger Hinweis zur „Gesamtschuldnerischen Haftung“:

Der Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung gilt sowohl im Bereich der Beitrags- als auch der Gebührenerhebung. Dies wird durch die §§ 5 (2) und 13 (2) der Abgabensatzung des Abwasserverbandes Matheide bestimmt und durch die Anwendung der §§ 421 – 426 BGB geregelt. Die §§ 5 und 13 regeln gleichsam den Kreis der Beitrags- und Gebührenpflichtigen.

Der Abwasserverband Matheide kann daher die Beitrags- und / oder Gebührenforderung von jedem Pflichtigen ganz oder teilweise einfordern. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet. Im Innenverhältnis (untereinander) sind die Gesamtschuldner zum Ausgleich verpflichtet, sofern zwischen ihnen nichts anderes vereinbart wurde.

Voraussetzung für das Entstehen einer entsprechenden persönlichen Beitrags- oder Gebührenschuld ist jedoch immer der Erlass eines schriftlichen Bescheides durch den Abwasserverband Matheide.

Das Gesamtschuldverhältnis soll dem Abwasserverband Matheide ermöglichen, seine Forderungen schnell und sicher zu verwirklichen, um somit einen Beitrags- bzw. Gebührenausfall zu Lasten aller Gebühren- und Beitragszahler zu verhindern.

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass eben dieses Gesamtschuldnerische Prinzip dazu führt, dass Vermieter für etwaig bestehende Abwassergebührenrückstände ihrer Mieter aufkommen müssen. Nach § 13 der Abgabensatzung haftet nämlich der Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigte.

Selbst wenn der Mieter zunächst die Abwassergebühren direkt an die Celle-Uelzen-Netz GmbH (ehemals SVO Energie GmbH) zahlt, haftet der Vermieter bei offenen Forderungen mit.

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, insbesondere vor Auszug und Auszahlung der Mietkaution beim Abwasserverband Matheide oder der Celle-Uelzen-Netz GmbH, ob für Ihren Mieter noch offene Gebührenforderungen bestehen.