Grundstücksentwässerung:
Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser aus dem Gebäude. Die Grundstücksentwässerungseinrichtung / Grundstücksentwässerungsanlage ist die Leitung vom Gebäude bis hin zum Übergabepunkt (dem Revisionsschacht oder auch HA-Schacht) ca. 1 m auf dem Grundstück. Diese Leitung befindet sich im Privateigentum.
Mehr als 95% aller Grundstücke im Verbandsgebiet sind an die zentrale Kanalisation angeschlossen. Sofern die Möglichkeit des Anschlusses besteht, haben die Grundstückseigentümer ihr Grundstück an den öffentlichen Kanal anzuschließen.
Die Grundstücksentwässerung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik (definiert z.B. durch die DIN-Normen). Gesetzliche Grundlagen sind dabei einzuhalten. Die technische Ausführung dieser Anlagen ist in der Abwasserbeseitigungssatzung beschrieben.
Bildquelle: Jung-Pumpen
So geht es nicht!!!
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen z.B. folgenden Anforderungen genügen:
- Sie müssen dicht sein, d.h. kein Abwasser darf in das Erdreich gelangen.
- Sie müssen gegen Rückstau gesichert sein (damit Ihr Keller nicht voll Abwasser läuft).
- Die Leitungen müssen ein bestimmtes Gefälle haben (um das Abwasser zuverlässig aus dem Haus zu transportieren).