– Für Fachbetriebe

HINWEIS FÜR UNTERNEHMEN – FACHBETRIEBE

Die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) nach DIN 1986-30 muss von Fachbetrieben ausgeführt werden, die nachweislich sachkundig sind, denn das Untersuchungsergebnis ist von weitreichender Bedeutung. Die Ergebnisse stellen für den betroffenen Grundstückseigentümer die Grundlage für eine anschließende Sanierungsentscheidung dar.

Zum Schutz der Grundstückseigentümer vor den sog. „Schwarzen Schafen“, Firmen, die eine Leistung anbieten, die sie tatsächlich nicht beherrschen oder für die sie keine notwendige Ausrüstung besitzen, hat sich der AVM mit anderen Abwasser-Netzbetreibern in Niedersachsen zusammen getan („Arbeitskreis Abwasser Süd-Ost-Niedersachen – AkASON“) und einheitliche (Mindest-)Qualitätsstandards fixiert, die für eine Verwendbarkeit des Ergebnisses von entscheidender Bedeutung sind.

Alle Betriebe, die diese Standards nachweislich erfüllen, sind auf einer „Fachbetriebsliste“ aufgeführt, die auf der Internetseite unseres „Dachverbandes“, der DWA, veröffentlicht ist. Die Überprüfung dieser Standards wird zentral erfolgen.

Firmen auf dieser Liste werden ohne weiteren Nachweis von verschiedenen Netzbetreibern in Niedersachsen anerkannt.

Die Liste steht allen Betrieben offen, die für eine Sanierungsentscheidung verwertbare Ergebnisse bei Untersuchungen von GEA liefern können.

Den Antrag zur Aufnahme in die Liste der Unternehmen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen im Grundstücksbereich (Fachbetriebsliste) beim Arbeitskreis Abwasser Süd-Ost-Niedersachsen (AkASON) sowie weitere Informationen zum Verfahren und AkASON selbst finden Sie hier.